Auf dieser Seite möchte sich der Vorstand des

SV Arminia Fuhrbach

bei ihnen vorstellen.

Vorstand 2010 !!!

Am 02.03.2012 wurde der Vorstand auf seiner Mitgliedervesammlung
einstimmig für die Jahre 2012 / 2013 gewählt.


JHV 2012!!!
Der Vorstand 2010

1. Vorsitzender
JHV 2012!!!
Jürgen Vollmer
Föhrenweg 2a
37115 Duderstadt/Fuhrbach
05527/844-160

2.Vorsitzender
JHV 2012!!!
Ralf Seebode
Königsberger Str.10
37115 Duderstadt
05527/9499330

Geschäftsführer
JHV 2012!!!
Olaf Willam
Fuhrbacher Strasse 5
37115 Duderstadt/Fuhrbach
olaf.willam@kabelmail.de
05527/3538

Schatzmeisterin
JHV 2012!!!
Sabine Wisotzki
Am Wiesenhang 21
37115 Duderstadt/Fuhrbach
05527/979267

Abteilungsleiterin Fußball
JHV 2012!!!
Jessica Ringling
Am Wiesenhang 12
37115 Duderstadt/Fuhrbach
0160/8305117

Jugendleiter Fußball
JHV 2012!!!
Jan Ringling
Im Petersgrund 13
37115 Duderstadt/Fuhrbach
05527/2678

Abteilungsleiterin Damengymnastik
JHV 2012!!!
Karin Zöpfgen
Warteblick 23
37115 Duderstadt/Mingerode
05527/1222

Jugendleiterin Damengymnastik
JHV 2012!!!
Andrea Juchheim
Im Petersgrund 20
37115 Duderstadt/Fuhrbach
05527/73335

Abteilungsleiter Tischtennis
JHV 2012!!!
Christoph Ernst
Am Wiesenhang 14
37115 Duderstadt
05527/840970



erweiterter Vorstand:
Ehrenamtsbeauftragter
JHV 2012!!!
Ralf Seifert
Langenhäger Straße 50
37115 Duderstadt
05527/7489163




Ehrenrat
JHV 2012!!!
Paul Ernst
JHV 2012!!!
Manfred Schäfer
JHV 2012!!!
Herrmann Ernst
JHV 2012!!!
Manfred Gatzemeier
JHV 2012!!!
Hans Georg Hoppmann


Desweiteren wird der Vorstand bei Veranstaltungen durch ein Vergnügungsausschuss unterstützt.
Hier sind Detlef Grun, Maik Sieber, Ralf Seifert und Holger Janus aktive Vereinsmitglieder.


Mitgliederbeiträge

Die Beiträge gelten für alle Sparten des SV Arminia Fuhrbach:
Erwachsene: 40 Euro / Kinder und Jugendliche 25 Euro
(Beschluss der Mitgliedervesammlung vom 02.03.2012)

Auszüge der Vereinssatzung:

§6 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Durch seine Unterschrift auf dem Aufnahmegesuch verpflichtet sich der Bewerber,
die Bestimmungen der Satzung zu beachten und die von der Mitgliederversammlung
gefaßten Beschlüsse zu akzeptieren. Des weiteren verpflichtet sich der Bewerber
die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und etwaige Umlagen
zu entrichten und die damit verbundenen Auflagen zu beachten.

§7 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch freiwilligen Austritt
c) durch Ausschluß aus dem Verein
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung beim Geschäftsführer oder
bei einem anderen Mitglied des Vorstands.Er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.


§8 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Die Mitglieder akzeptieren, daß die Mitgliedsbeiträge vorzugsweise per Bankeinzugsverfahren
von ihrem Konto abgebucht werden.